» Wir reichen für Sie fristgerecht Ihre hessischen Erklärung(en) zum Grundsteuermessbetrag digital beim zuständigen Finanzamt ein. Und prüfen fachlich den folgenden Grundsteuermessbetragsbescheid.
Neue Steuererklärungen werden erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund müssen nun alle Grundstücke einmal zum 01.01.2022 neu bewertet werden, damit ab 2025 die neue Grundsteuer berechnet werden kann
Die Finanzverwaltung verlangt hierzu von Ihnen als Grundstücks- und Wohnungseigentümer, falls Sie zum 1. Januar 2022 Eigentümer waren, die elektronische Einreichung von Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag.
Die Formulare sind in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital auszufüllen und elektronisch einzureichen. Und zwar jeweils für jede einzelne Grundstückseinheit.
Kurz gesagt: 1 Grundstück = 1 Steuererklärung.
Im Ergebnis ergeht in 2024 vom zuständigen Finanzamt für jedes Grundstück ein Grundsteuermessbetragsbescheid.
Dieser bildet dann die Grundlage für die neue Grundsteuerberechnung (ab 2025) der jeweiligen Stadt/Gemeinde.
Das heißt, Ihre zukünftig zu zahlende Grundsteuer hängt von der richtigen Berechnung des Grundsteuermessbetrags ab.
Sie können uns gerne beauftragen, Ihre Erklärung(en) zum Grundsteuermessbetrag zu erstellen,
einzureichen und den Grundsteuermessbetragsbescheid zu prüfen.
Sobald wir wissen, ob wir für Sie tätig werden dürfen,
kommen wir dann mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zurück.
Festpreis je
unbebautem Grundstück
195 € *
Festpreis je bebautem Grundstück
295 € *
* Gilt nur für in Hessen gelegene Grundstücke.
Erklärungen für Land- und Forstwirtschaft sind auf Bestandsmandanten beschränkt.
Wir geben Ihnen Sicherheit, zukünftig nicht zu viel Grundsteuer zu bezahlen.
Martin Arlt
Wir senden Ihnen gerne postalisch ein Angebot: